Symbolfoto
Ein großer Wunsch der Abgeordneten der SPD Fraktion im Löwenberger Land und des SPD Ortsvereins ist nun erfüllt. Das Löwenberger Land hat ab dem Haushaltsjahr 2024 einen Bürgerhaushalt.
Ein großer Wunsch der Abgeordneten der SPD Fraktion im Löwenberger Land und des SPD Ortsvereins ist nun erfüllt. Das Löwenberger Land hat ab dem Haushaltsjahr 2024 einen Bürgerhaushalt.
Bereits im Jahr 2021 beschäftigten sich die Abgeordneten und Mitglieder des SPD Ortsvereinsvorstandes mit dieser Idee.
Am 23.01.2022 ging der Antrag in der Gemeindeverwaltung in Löwenberg ein. Darin forderten wir die Gründung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Konzepts für einen Bürgerhaushalt. Hier nochmal zum nachlesen: dl/Antrag_001-2022_Buergerhaushalt_im_Loewenberger_Land.pdf.
In der Arbeitsgruppe spiegelten sich alle demokratischen Fraktionen der Gemeindevertretung wieder. Gemeinsam arbeiteten Sie intensiv an einem Konzept. Für die SPD waren Katrin Krüger und Andrea Schild bei den Beratungen dabei.
Aus dem Konzept wurde danach eine Satzung aufgestellt, die am Dienstag einstimmig von allen Abgeordneten angenommen wurde.
https://ris.loewenberger-land.de/data/file/councilservice/1/0/7/0/TOP_4_Anlage.pdf
Der Bürgerhaushalt hat ein Volumen von 35.000,00 EUR. Jeder Ortsteil erhält einen Sockelbetrag von 1.500 €, der Rest wird nach Einwohnerzahl auf die Ortsteile aufgeteilt. Stichtag ist der 30.06. des Vorjahres. Vorschlagsberechtigt sind alle Bürger*innen des Löwenberger Land ab Vollendung des 12. Lebensjahrs.
Die Vorschläge können schriftlich bei den Ortsbeiräten eingereicht werden, per Mail buergerhaushalt@loewenberger-land.de. oder online auf der Homepage des Löwenberger Landes.
Die Website dazu wird noch eingerichtet! Vorschläge können bis zum Stichtag 31.03. eines Jahres eingereicht werden. Alle Vorschläge die später eintreffen gehen in den nächsten Bürgerhaushalt. Die Abstimmung über die eingereichten Vorschläge im Rahmen des Bürgerhaushaltes erfolgt in der Ortsbeiratssitzung oder in einer eigenen Wahlveranstaltung. Die Ergebnisse der Abstimmung werden dem Hauptamt der Gemeindeverwaltung bis 15.06. des jeweiligen Jahres schriftlich übermittelt. Die Einladung und Bekanntmachung zu der entsprechenden Wahlveranstaltung erfolgen analog einer Sitzung des Ortsbeirates. Die digitale Teilnahme wird ebenfalls ermöglicht über eine bekanntzugebende Webadresse. Aus organisatorischen Gründen wird die Möglichkeit der Onlineabstimmung nach Bekanntgabe bis 20.05. des jeweiligen Jahres beschränkt.
Unser Ortsvereinsvorsitzende und stellv. Fraktionsvorsitzende Tony Sieg sagt dazu:
Ich freue mich sehr, dass im Löwenberger Land mehr Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger möglich gemacht wird. Die Bürgerinnen und Bürger haben nun direkt auch eine Möglichkeit sich in Ihrer Kommune miteinzubringen.
Ich freue mich auf Ihre Vorschläge.
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