Neue Finanzhilfen für die Wirtschaft ab heute beantragbar

Veröffentlicht am 13.07.2020 in MdB und MdL

Nach den Soforthilfen kommen nun die Überbrückungshilfen. Unternehmen, die noch immer mit massiven Gewinneinbrüchen kämpfen müssen, können ab heute (10. Juli 2020) diese neuen Finanzhilfen beantragen. „Die wirtschaftliche Situation vieler Unter-nehmen ist noch immer kritisch. Damit schließen wir an die Soforthilfen an und es erhalten diejenige Unterstützung, die am schwersten von der Corona-Krise getroffen sind, sagen Inka Gossmann-Reetz, Björn Lüttmann, Andreas Noack. Unternehmen, Soloselbständige oder Ange-hörige der Freien Berufe, die im April und Mai dieses Jahres einen Umsatzrückgang von min-destens 60 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten April und Mai 2019 hatten, können Überbrückungshilfen beantragen. Den Antrag können sie allerdings nicht direkt stellen, son-dern müssen diese neuen Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, über Steuerbera-ter, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer beantragen. Die Anträge werden von der In-vestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) entgegengenommen. Die Laufzeit des Zuschuss-programms beträgt drei Monate (Juni bis August 2020).
Die ILB kann weitere Auskünfte geben. Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe können sich von Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr, hier informieren: Info-Telefon Corona-Überbrückungshilfe bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) 0331 23182299 oder per E-Mail über: corona-ueberbrueckungshilfe@ilb.de
„Mit diesem Programm haben Unternehmen und Selbstständige die Möglichkeit, sich von den Betriebskosten zu entlasten. Damit können einige Sorgen reduziert werden“, sagen die SPD-Landtagsabgeordneten Noack, Gossmann-Reetz und Lüttmann. Für das Programm Überbrü-ckungshilfe stehen insgesamt 25 Milliarden Euro zur Verfügung, je nach Betriebsgröße und An-zahl der Mitarbeitenden können zwischen 9.000 und 150.000 Euro erstattet werden.

 
 

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