Björn Lüttmann
Wir stehen zusammen in der Pandemie!
Björn Lüttmann erläutert Umsetzung der „Novemberhilfen“ für Unternehmen und und Selbstständige:
Björn Lüttmann
Wir stehen zusammen in der Pandemie!
Björn Lüttmann erläutert Umsetzung der „Novemberhilfen“ für Unternehmen und und Selbstständige:
Die Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen und Selbstständige, die im November coronabedingte Einschränkungen erfahren, sind beschlossen. Björn Lüttmann erläutert, wer die Zuschüsse beantragen kann.
Nach Ansicht von Björn Lüttmann kann Corona nur gemeinsam bekämpft werden. „Dazu gehört auch, dass wir denen finanziell unter die Arme greifen, die ihren Geschäftsbetrieb für uns alle einstellen mussten“, so Björn Lüttmann. „Die Schließung bzw. Einschränkungen für Sportvereine, Restaurants, Unterhaltungsunternehmen und weiteren Betrieben war leider notwendig, um unsere Kontakte und damit die Übertragungsmöglichkeiten des Virus zu reduzieren. Es kann uns auf diese Weise erneut gelingen, das Virus zurückzudrängen. Aber niemand, der dadurch wirtschaftlich unter Druck gerät, soll allein gelassen werden“, so Landtagsabgeordneter Björn Lüttmann.
Insbesondere Gastronomie und Hotellerie, aber auch die Kreativ-, Kultur- und Veranstaltungsbranche ist schwer getroffen von den Schließungen.
„Ich begrüße es deshalb sehr, dass sich die Novemberhilfen am Umsatz orientieren und nicht wie frühere Programme an den Betriebskosten. Der umsatzorientierte Zuschuss hilft auch denen, die wenig bis keine Fixkosten haben“, so Björn Lüttmann.
„Die bereitgestellten Mittel werden über die Länder administriert, in Brandenburg durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). An der Antragsplattform wird mit Hochdruck gearbeitet. Damit die Unternehmen und Soloselbständige jetzt aber nicht so lange warten müssen, werden im November bereits erste Abschlagszahlungen vorgenommen. Das ist wichtig, damit niemand in Existenznot gerät“, so Björn Lüttmann abschließend.
Hintergrund:
Novemberhilfen erhalten alle, die:
- die ihren Geschäftsbetrieb wegen der Schließungsanordnung einstellen mussten.
- die 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen.
- die 80 Prozent ihrer Umsätze im Auftrag direkt betroffener Unternehmen über Dritte erzielt haben.
Gezahlt werden Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Soloselbständige können alternativ den Jahressteuerumsatz 2019 zugrunde legen. Unternehmen, die dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäfte aufgenommen haben, legen den Oktober 2020 als Vergleich zugrunde.
Umsätze von mehr als 25 Prozent werden in der Regel angerechnet, um eine Überförderung von mehr als 100 Prozent auszuschließen.
Die Anträge müssen durch Steuerberater_innen und Wirtschaftsprüfer_innen über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Soloselbständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.
Damit die Hilfen schnell ankommen, erhalten Soloselbständige noch im November eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro und andere Unternehmen von bis zu 10.000 Euro.
Andere im Förderzeitraum bezogene Leistungen werden angerechnet (z.B. Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld).